Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft jedoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträgerinnen und -träger sind. Dieser relative neuen Initiative haben wir uns angeschlossen.
Darüber hinaus wird unser Verband hinsichtlich Aufstellung, Bewirtschaftung und Rechnungslegung des Haushalts durch das Bundesverwaltungsamt über mehrere Jahrzehnte bis 1997 und seit 2019 wieder jährlich kontrolliert. Dabei müssen wir denselben strengen Grundsätze folgen, die für Bundesbehörden und -einrichtungen gelten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Name: Bund Heimat und Umwelt in Deutschland. Bundesverband für Kultur, Natur und Heimat e.V.
- Sitz und Anschrift: Adenauerallee 68, 53113 Bonn
- Gründungsjahr: 1904
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
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3. Angaben zur Steuerbegünstigung
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Die Initiative
Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Bislang haben sich schon über 1200 Organisationen dem Aufruf angeschlossen.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- Dr. Herlind Gundelach, Präsidentin
- Lutz Töpfer, Vizepräsident
- Dr. Thomas Wurzel, Schatzmeister
- Dr. Karamba Diaby, Präsidium
- Dr. Hans Ulrich Schneider, Präsidium
- Prof. Dr. Günter Dippold, Präsidium
- Matthias Löb, Präsidium
6. Personalstruktur
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8. Angaben zur Mittelverwendung
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10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
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5. Tätigkeitsbericht
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7. Angaben zur Mittelherkunft
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9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
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